Bürgermeister Wolfram Zimmer informiert über die Inhalte der Stellungnahme der Gemeinde Brachttal zum Antrag des Wasserverband Kinzig

Zum heiß diskutierten Antrag des Wasserverbandes Kinzig zur künftigen Wasserentnahme hier einmal eine Information zur Positionierung der Gemeinde:

Durch die beantragten Wasserrechte wird die Sicherstellung der künftigen kommunalen Wasserversorgung unserer Gemeinde wegen Beeinträchtigung der Grundwasservorkommen gefährdet.

Seit 2002 war in vielen Jahren die Grundwasserneubildung unterdurchschnittlich. Da gleichzeitig die Temperaturen durch den Klimawandel ansteigen werden, ist die derzeitige Prognose zur winterlichen Grundwasserneubildung doch sehr unscharf.

Es wird auch in den Antragsunterlagen auf diese Thematik hingewiesen. Deshalb muss als Bewirtschaftungsziel für das Grundwasser gelten, das Entnahmemenge und Niederschlagsmenge sich im hydrologischen Winterhalbjahr immer im Ausgleich befinden müssen – in der Süd- wie auch in der Nordgruppe.

Dementsprechend müssen an allen Entnahmestellen ebenfalls Grenzgrundwasserstände festgesetzt werden, um auch perspektivisch wieder eine langfristige Regeneration der Grundwasserstände und eine Erhöhung der Mindestgrundwasserstände zu erreichen. Eine Erreichung und Unterschreitung der Grenzgrundwasserstände sollten ferner für keine Zeitspanne nach der Genehmigung zulässig sein. Für die Trockenjahre aber, auch wenn die Grundwasserneubildung eingeschränkt ist, braucht es verlässliche Frühwarnsysteme, betont Bürgermeister Wolfram Zimmer.

Wir fordern, dass Alternativen bei der Wasserversorgung, wie etwa den Ausbau von Brauchwassersystemen, das Infiltrieren des Grundwassers mit Wasser aus der Talsperre und Wassersparkonzepte verbindlich festgelegt und nachgewiesen werden müssen.

Unsere Forderung ist, dass entsprechend dem Wasserhaushaltsgesetz der Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung der Städte Frankfurt und Hanau sowie des Main-Kinzig-Kreises aus vorrangig ortsnahen Wasservorkommen zu decken ist. Ein Nachweis, dass dies nicht mit vertretbarem Aufwand sichergestellt werden kann, ist zu erbringen.

Der Umstand, dass eine Fernwasserförderung günstiger ist, als der Ausbau von Alternativen zur Wasserversorgung, kann nicht als eine Unverhältnismäßigkeit abgeleitet werden. Mit dieser Vorgehensweise werden auch jegliche Anreize unterbunden, die ortsnahe Wasserversorgung auszuweiten und sicher zu stellen. Grundlagenermittlung der Wasserbedarfsnachweise durch Hessenwasser werden durch uns ausdrücklich infrage gestellt.

Ebenfalls brauchen wir eine Verpflichtung, dass regelmäßige Nachweise über die Netzwasserverluste der Bezugskommunen zu erbringen sind und es sollten unserer Meinung nach Grenzwerten für Wasserverluste festgelegt werden. Nachweise über Wassereinsparungen sollten ebenfalls erbracht werden.

Der Befristungszeitraum auf 30 Jahren ist unverhältnismäßig. Vor dem Hintergrund der Folgen des Klimawandels, dem steigenden Bedarf und den dadurch entstehenden Gefahren für die kommunale Wasserversorgung ist eine geringere Befristung zu wählen.

Die Wasserbedarfsprognosen wie auch die Wasserversorgungskonzepte sind unbefriedigend. Aus diesem Grund ist eine Befristung des Wasserrechts auf 30 Jahre vollkommen untragbar. Um der Ungewissheit der Entwicklung gerecht zu werden, fordern wir, dass eine einfache Erlaubnis statt einer gehobenen Erlaubnis angewendet werden soll.

Die Notversorgung muss für alle Ortsteile Brachttals erhalten bleiben und sie muss dahingehend erweitert werden, dass bei sonstigen Engpässen, wie zum Beispiel Trockenperioden der Gemeinde Brachttal, diese berechtigt ist, auch dann über die Notleitung Wasser zu beziehen.

Die Brunnen 8, 9 und (neu) 10, welche sich in der Nähe des Quellgebietes Fußloch mit bis heute 93 Quellstandorten befinden, sollen allein 1,4 Millionen m³ Wasser fördern. Dieses Gebiet gilt es ausdrücklich zu schützen und kontinuierlich zu beobachten. Es wird bezweifelt, dass es zwischen den Quellen des Fußloches und den Grundwasserhorizonten, aus denen die genannten Brunnen fördern, keine Verbindung gibt. Auch vor diesem Hintergrund sollte erneut die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung betrachtet werden.

Setzungsschäden sind weiter zu untersuchen und wo notwendig, sind neue Messpunkte zu setzten.

Wir regen an, eine Auflage aufzunehmen, wonach der Wasserverband Kinzig verpflichtet wird, den durch die Wassernutzung betroffenen Gemeinden Entschädigung zu leisten.

Auch vertreten wir die Auffassung, dass die Städte, die Fernwasser nutzen, verpflichtet werden sollen, in ihren Bauleitplanungen die Erstellung von Zisternen, auf privaten Grund aber auch im öffentlichen Raum, zur Verwendung als Brauchwasser, aber auch als Reduzierung von Oberflächenwasser, im Rahmen des Hochwasserschutzes zu integrieren.

Die Stellungnahme kann auf der Homepage der Gemeinde Brachttal auf der Startseite eingesehen werden.

Der weitere Ablauf sieht nun vor, dass die eingegangenen Einwendungen zunächst durch das Regierungspräsidium geprüft werden, danach wird es einen Erörterungstermin geben, in dem zu den Einwendungen Stellung bezogen wird. Nach diesem Termin kann dann eine rechtliche Prüfung stattfinden, inwieweit die Gemeinde Brachttal gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums rechtlich vorgehen wird, informiert Bürgermeister Wolfram Zimmer.

Wir als Brachttaler CDU konnten dabei unsere Forderung nach einer Ausweitung des Monitorings u.a. im Bereich des Quellgebietes Fußloch auch auf Ebene des Kreistages durchsetzen – sie wurde ausdrücklich in den Antrag der Kreiskoalition von SPD und CDU im Kreistag aufgenommen.

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