Das Grundstück „Erlenwiesen“ in Brachttal-Schlierbach ist seit Aufstellungsbeschluss aus Dezember 2019 Gegenstand eines aktuellen Bauleitplanverfahrens der Gemeinde Brachttal für eine potenzielle Wohnbaulandausweisung. Das Verfahren wurde seinerzeit vom Eigentümer beantragt.
Das Verfahren ist seit der Beschlussfassung aus Dezember 2019 bis jetzt nicht weiter fortgeschritten. Mit dem Aufstellungsbeschluss wurde lediglich das Verfahren der Bauleitplanung eröffnet. Als nächster Schritt hat der Eigentümer einen Planungsentwurf vorzulegen, wie seine Vorstellungen für eine Bebauung des Grundstücks aussehen. Die Gemeinde kann jedwede Änderungen in dem Planungsentwurf vornehmen. Als nächster Verfahrensschritt sind alle von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange zu ermitteln. Dies geschieht durch Auslegung der Planentwurfsunterlagen. Jede Privatperson, kann eine Stellungnahme abgeben, in der diese darlegt, dass und in welchem Umfang sie von der Planung betroffen ist und welche ggf. Änderungen nach ihrer Ansicht notwendig sind. Darüber hinaus werden alle Behörden, die für öffentliche Belange (Naturschutz, Wasserschutz etc.) zuständig sind, beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Dass in diesem vereinfachten Verfahren keine formalisierte Umweltprüfung stattfindet, bedeutet also nicht, dass umweltrechtliche Belange nicht berücksichtigt werden. Alle umweltrechtlichen Belange werden dennoch durch die Beteiligung der entsprechenden Fachbehörden berücksichtigt.
Die Gemeinde hat sodann alle von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange zu berücksichtigen und die unterschiedlichen Interessen gegen und untereinander gerecht abzuwägen. Hieraus können sich Änderungen des Planentwurfes ergeben. Auch die Entscheidung zur Unbebaubarkeit des Grundstücks aus z. B. naturschutzrechtlichen Gründen könnte daraus resultieren. Der Bebauungsplan wird erst mit dem Satzungsbeschluss durch die Gemeindevertretung erlassen. Erst danach kann in der Regel eine Baugenehmigung beantragt werden. Mit der Bebauung darf überhaupt erst begonnen werden, wenn die Baugenehmigung vorliegt.
Der antragsstellende Eigentümer hat somit nicht die alleinige Entscheidungsgewalt darüber, wie eine ggf. Bebauung des Grundstücks erfolgen könnte. Bis zur Bebaubarkeit müssen noch diverse Schritte erfolgen. Die Gemeinde Brachttal bleibt Herrin des Bauleitplanverfahrens und der Gemeindevertretung alleine obliegt es am Ende des Verfahrens den Bebauungsplan zu erlassen.
Der Eigentümer erklärte in einer Ortsbegehung mit Vertretern aller Fraktion und der Gemeinde im Juni 2021, dass er gerne eine Planung für eine umweltverträgliche Bebauung des Grundstücks vorlegen möchte und er hierfür jedoch den Schulterschluss mit der BI Binse und den Anwohnern suche. Das Grundstück sei eine Baulücke und bereits durch Wasser, Kanal und verkehrlich erschlossen, sodass eine Bebauung grundsätzlich möglich sei. Der obere Bereich müsse nicht notwendigerweise bebaut werden, sondern könnt auch als dem Naturschutz dienende Fläche ausgewiesen werden. Er möchte gerne gemeinsam einen guten Kompromiss finden, durch welchen eine moderate Bebauung des Geländes möglich wird, aber auch die Interessen der BI Binse und der Anwohner gewahrt werden.
Die CDU Brachttal wird sich im Rahmen der vorgelegten Entwurfsplanung mit dem Vorhaben beschäftigen, um sich dann eine Meinung zur Umsetzbarkeit einer Bebauung zu machen. Es bleibt abzuwarten, inwieweit der Eigentümer der Gemeinde eine Entwurfsplanung vorlegt. Dies wäre der nächste Schritt das Verfahren weiter zu betreiben. Solange eine solche Planung nicht vorliegt, wird das Verfahren auch von der Gemeinde nicht weiter betrieben.